Ein Forward-Darlehen stellt für Immobilienfinanzierer eine gute Gelegenheit dar, sich derzeit günstige Zinsen, auch für die in ein paar Monaten fällig werdende Anschlussfinanzierung zu sichern. Doch stellt diese Finanzierungsvariante gleichzeitig eine Wette auf steigende Bauzinsen dar. Derzeit ärgern sich wahrscheinlich viele Immobilienfinanzierer, die bereits im Frühjahr ein Forward-Darlehen abgeschlossen haben, da der Zinssatz seit Anfang dieses Monats unter die 3 Prozent-Marke gefallen ist. Dazu kommt, dass man bei einem Forward-Darlehen mit Zinsaufschlägen rechnen muss, da sich die Banken, dass Risiko steigender Zinsen bezahlen lassen.
Die betroffenen Baufinanzierer mögen sich nun fragen, ob sie aus dem Vertrag auch wieder raus kommen. Die Antwort lautet eindeutig „Ja“, mit der Einschränkung, dass dies teuer werden kann und sich wahrscheinlich nicht lohnt. Ähnlich wie bei einer vorzeitigen Kündigung, muss ein Kreditkunde, wenn er das Darlehen nicht abruft, eine Nichtabnahmeentschädigung plus entgangener Zinsgewinne zahlen. Sollte er aber Sondertilgungs- und Sonderkündigungsrechte vereinbart haben, fällt die Entschädigungssumme für die Bank geringer aus.
Tatsächlich gibt es aber dennoch einen Hinterausgang aus dem Darlehen. Dieser ist aber nicht ganz ohne Risiko. Der Kreditnehmer könnte absichtlich seine Bonität verschlechtern, indem er seine Konten überzieht und Rechnungen gar nicht oder nur verspätet bezahlt. Damit provoziert er einen schlechten Schufa-Eintrag und da die Bank, bevor sie das endgültige Forward-Darlehen zuteilt, die Bonität des Kunden nochmalig überprüft, besteht die Möglichkeit, dass sie den Kreditnehmer als Wackelkandidat einstuft und die Kreditvergabe doch noch verweigert. So kommt der Kreditnehmer zwar aus den Vertrag, sollte aber bedenken, dass seine Kreditwürdigkeit darunter wahrscheinlich sehr leiden wird.